büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
Leistungen
Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung
Buchhaltung
Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.
Personalverrechnung
Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!
Arbeitnehmerveranlagung
Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Kostenrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.
Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kooperation
Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?
Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.
Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.
Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.
Über uns
Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab
Dipl.-Kff. Barbara Heinisch
Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltung nach BiBuG
barbara.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 40
Mag. Oliver Heinisch
Kostenrechnung, Controlling, betriebswirtschaftliche Beratung
oliver.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 60
Gabriela Korecky
Personalverrechnung
gabriela.korecky@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 50
Oskar
Bürohund
Liest keine E-Mails
und telefoniert auch nicht gern
Aktuelles
Neue Abgabenhinterziehung: Geltendmachung von Verlusten
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 führt einen neuen Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein. Bereits die unrechtmäßige Geltendmachung von Verlusten ist bei Steuererklärungen, die nach dem 1.1.2026 eingereicht werden, strafbar. Nach der neuen Rechtslage gilt bereits die unrichtige Erklärung von Verlusten als Abgabenhinterziehung, wobei die Abgabenhinterziehung mit Bekanntgabe des Bescheides, in dem die zu Unrecht...
» weiterlesenUmsatzsteuer bei Pro-Bono-Leistungen eines Rechtsanwalts
Erbringt ein Rechtsanwalt seine Leistungen zunächst pro bono, also unentgeltlich, ist davon auszugehen, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die gegnerische Partei aufgrund ihres Unterliegens für die Kosten des Rechtsanwalts aufkommen muss. Im Fall einer Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vertrat ein Anwalt seinen Mandanten zunächst...
» weiterlesenVorsteuerabzugsverbot für Luxusimmobilien
Für nach dem 31.12.2025 erworbene, besonders repräsentative Immobilien, entfällt die Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung, aber auch der Vorsteuerabzug. Bisher galt im Umsatzsteuerrecht: Wer eine Wohnimmobilie errichtet und umsatzsteuerpflichtig vermietet, kann sich als Unternehmer die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten vom Finanzamt zurückholen – unabhängig davon, wie exklusiv das Gebäude ist....
» weiterlesenNeue NoVA-Regelungen
Bei der vorübergehenden Verwendung von Fahrzeugen im Inland wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vermindert. Erleichterungen gibt es zudem für Fahrzeughändler beim Kauf von zuvor NoVA-befreiten Fahrzeugen. Weiters wurde beim Eigenimport von Fahrzeugen durch Unternehmer oder Privatpersonen die Berechnung und Abfuhr der NoVA sowie die Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank durch den...
» weiterlesenKauf- und Geschenkgutscheine
Das Bundesfinanzgericht beschäftigte sich mit der Frage, wie Kauf- und Geschenkgutscheine sowie einlösbare Bonuspunkte beim Unternehmen ertragsteuerlich zu behandeln und bilanziell zu erfassen sind. Eine Körperschaft gab über mehrere Jahre Geschenkgutscheine aus und wies die korrespondierenden Verbindlichkeiten mit dem vollen Nominalwert in der Bilanz aus. Im Zuge einer Prüfung stellte das...
» weiterlesenNeues Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
Mit dem Beschluss des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) hat das Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht überführt und die Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen deutlich ausgeweitet. Damit müssen bestimmte Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach einheitlichen europäischen Standards offenlegen. Maßgeblich sind dabei die von der Europäischen Kommission erlassenen European Sustainability Reporting Standards...
» weiterlesenAMS-finanzierte Bildungsleistungen und Vorsteuern
Bildungsleistungen sind steuerbefreit. Anbieter solcher Leistungen können jedoch auf diese Befreiung verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen. Damit diese Option ausgeübt werden kann, muss das leistende Unternehmen nachweisen, dass die Steuerbefreiung zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass die Bildungsleistungen überwiegend an Unternehmer erbracht werden. Bei Vorliegen einer UID-Nummer kann...
» weiterlesenHaftung eines ehemaligen Geschäftsführers
Ein ehemaliger Geschäftsführer kann auch dann für Abgabenschulden haften, wenn diese erst nach seinem Ausscheiden aus der Vertreterfunktion bescheidmäßig festgesetzt werden. Wer während seiner Funktionsperiode unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch eine spätere Abgaben-Nachforderung verursacht, kann sich nicht mit dem Argument entlasten, die formelle Festsetzung sei erst nach seinem Rücktritt...
» weiterlesenArchiv
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