Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort eine Buchhalter/in mit BMD-Kenntnissen (5.5 und NTCS) auf Teilzeitbasis für 20 – 25 Std/Woche.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an barbara.heinisch@bbku.at
büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation


Leistungen
Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung
Buchhaltung
Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.
Personalverrechnung
Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!
Arbeitnehmerveranlagung
Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Kostenrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.
Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kooperation
Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?
Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.
Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.
Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.
Über uns
Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab:

Dipl.-Kff. Barbara Heinisch
Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltung nach BiBuG
barbara.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 40




Oskar
Bürohund
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Aktuelles
Elektrofahrzeuge im Steuerrecht
Aufgrund der gestiegenen Benzin- und Dieselpreise kann ein Elektrofahrzeug vorteilhaft sein. Es stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Vorteile die Anschaffung eines solchen Elektrofahrzeugs bietet.
» weiterlesenKeine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Betriebsaufgabe
Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) kürzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren Förderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.
» weiterlesenEinkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
» weiterlesenBetriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplan-Abfertigungen gleichheitswidrig
2014 wurde der Betriebsausgabenabzug von freiwilligen Abfertigungen („Golden Handshakes“) eingeschränkt. Allerdings wurden davon auch Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen erfasst. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun diese Betriebsausgabeneinschränkung für Sozialplanzahlungen mit Wirkung zum 1.1.2023 als gleichheitswidrig auf.
» weiterlesenVorsteuern aus Leistungen eines Ist-Besteuerers können erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.
Um das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, soll künftig der Leistungsempfänger wissen müssen, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuert.
» weiterlesenKein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug
Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 1.1.2022 abgeschafft wurde.
» weiterlesenHauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung
Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. Steuerfrei ist unter anderem die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des steuerpflichtigen Verkäufers handelt.
» weiterlesenHerabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten
Wegen des hohen Anstiegs der Energiekosten bietet das Finanzministerium nun die Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 herabsetzen zu lassen.
» weiterlesenBefreiungen von der Immobilienertragsteuer
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
» weiterlesenUmsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Vermögensgegenständen ihrer ehelichen Gütergemeinschaft ausüben, als getrennte Unternehmer angesehen werden können.
» weiterlesenArchiv
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