Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort eine Buchhalter/in mit BMD-Kenntnissen (5.5 und NTCS) auf Teilzeitbasis für 20 – 25 Std/Woche.

Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an barbara.heinisch@bbku.at

büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation

bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation

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Leistungen

Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung

Ob Gründung und Aufbau Ihres neuen oder Organisation und Strukturierung Ihres bestehenden Unternehmens, wir beraten und unterstützen Sie mit unserem betriebswirtschaftlichen Wissen und sorgen hiermit für Ihren Wettbewerbsvorteil. Wir erstellen für Sie Businesspläne, erarbeiten betriebswirtschaftliche Kennzahlen, führen Jahresabschlussanalysen durch und helfen Ihnen bei allen anstehenden Investitions- und Finanzierungsentscheidungen

Buchhaltung

Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.

Personalverrechnung

Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Jahresabschluss

Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

Vermietung und Verpachtung

Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!

Arbeitnehmerveranlagung

Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung

Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.

Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Kooperation

Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?

Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.

Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.

Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.

Über uns

Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab:

Aktuelles

Merkmale einer Gruppe von Arbeitnehmern

In diversen Bestimmungen über Lohnsteuerbefreiungen werden die Begünstigungen daran geknüpft, dass sie entweder allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten „Gruppen von Arbeitnehmern“ gewährt werden.

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Berichtigung von vergessener Abschreibung?

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen der Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Fraglich ist, ob Abschreibungsbeträge, die übersehen wurden, steuerlich nachgeholt werden können.

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Mitarbeitergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie

Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden. 1. Mitarbeitergewinnbeteiligung Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 3.000 im Kalenderjahr lohnsteuerfrei. Voraussetzungen für die Lohnsteuerfreiheit der Mitarbeitergewinnbeteiligung sind u.a.: Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe...

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Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung

Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung, welche eine Ehefrau danach an ihren Ehemann vermietete und die dieser dann der...

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Kontakt

    Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung im Umfang von einer Stunde in unserem Büro. Mit folgendem Formular können Sie einen Termin mit uns vereinbaren:

    Büroadresse und Belegannahmestelle Wien:
    1190 Wien, Zehenthofgasse 25/6

    Bürozeiten:
    Montag bis Donnerstag 08.30 bis 16.00 und nach Vereinbarung
    Wir ersuchen um telefonische Voranmeldung: +43(0) 664 236 04 11

    Belegannahmestelle NÖ – nach Vereinbarung:
    3034 Maria Anzbach, Schwabstrasse 52

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