büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
Leistungen
Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung
Buchhaltung
Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.
Personalverrechnung
Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!
Arbeitnehmerveranlagung
Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Kostenrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.
Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kooperation
Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?
Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.
Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.
Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.
Über uns
Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab
Dipl.-Kff. Barbara Heinisch
Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltung nach BiBuG
barbara.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 40
Mag. Oliver Heinisch
Kostenrechnung, Controlling, betriebswirtschaftliche Beratung
oliver.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 60
Gabriela Korecky
Personalverrechnung
gabriela.korecky@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 50
Oskar
Bürohund
Liest keine E-Mails
und telefoniert auch nicht gern
Aktuelles
Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägiger Dienstreise
Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass Tagesgelder auch bei einer eintägigen Dienstreise als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Ein Außendienstmitarbeiter betreute im Rahmen seiner Tätigkeit Unternehmen in mehreren österreichischen Bundesländern. Zusätzlich war er mit der Gewinnung von Neukunden betraut und unternahm dafür 43 eintägige Dienstreisen. Von seinem Arbeitgeber erhielt er weder Diäten noch...
» weiterlesenLuxuriöse Sportwagen als Betriebsvermögen
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) bringt wichtige Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Luxusgütern im Betriebsvermögen einer GmbH. Eine im Speditions- und Transportvermittlungsbereich tätige GmbH hatte in den Jahren 2016-2022 vier hochpreisige Sportwagen in limitierter Auflage erworben, mit Kaufpreisen jeweils zwischen € 200.000 und € 280.000, und diese als Anlagevermögen aktiviert....
» weiterlesenLeistungen aus betrieblicher Kaskoversicherung an Dienstnehmer
Das Kilometergeld ersetzt die Kosten für die berufliche Nutzung des Privatfahrzeugs. Übernimmt der Arbeitgeber darüber hinaus private Kosten oder Risiken, kann daraus ein steuerpflichtiger Vorteil für den Mitarbeiter entstehen. Ein Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter, die für betrieblich veranlasste Fahrten ihre privaten PKW einsetzten. Dafür erhielten sie vom Arbeitgeber Kilometergeld. Zusätzlich bot der...
» weiterlesenKein Sonderausgabenabzug privater Spenden ohne Geburtsdatum
Wer seine Spende steuerlich absetzen möchte, muss der begünstigten Organisation auch sein Geburtsdatum bekannt geben. Ansonsten kann die Spende nicht an die Finanzverwaltung gemeldet und als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden als Sonderausgaben setzt aufgrund einer speziellen gesetzlichen Regelung voraus, dass bestimmte Identifikationsdaten bekannt gegeben werden, wie etwa...
» weiterlesenImmoESt-Pflicht bei Umwidmung
Wird ein Grundstück des sogenannten Altvermögens verkauft und erst danach umgewidmet, kann diese spätere Umwidmung unter bestimmten Voraussetzungen zu einer höheren Immobilienertragsteuer führen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich in einem aktuellen Erkenntnis mit der dafür relevanten Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Umwidmung mit der Veräußerung. Im konkreten Fall verkaufte der Beschwerdeführer...
» weiterlesenNeu geregelter Verkürzungszuschlag
Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des Finanzamts eine Abgabennachzahlung festgestellt, kann dies auch den Verdacht auf ein finanzstrafrechtliches Vergehen auslösen. Grundsätzlich müsste in diesem Fall ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden. Nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) kann davon aber abgesehen werden und stattdessen ein pauschaler Verkürzungszuschlag vorgeschrieben werden. Wird dieser Zuschlag fristgerecht und vollständig...
» weiterlesenEuGH zur Grunderwerbsteuer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Grunderwerbsteuer auf bestimmte Sacheinlagen von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften gegen EU-Recht verstoßen kann. In einem im Juni 2026 ergangenen Urteil hat der EuGH entschieden, dass die Erhebung portugiesischer Grunderwerbsteuer auf die Sacheinlage von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften in eine Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gegen...
» weiterlesenEckpunkte der BUAG-Novelle 2026
Im Parlament wurde eine umfassende Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) beschlossen. Neuordnung des BauID-Systems Jedem dem BUAG unterliegenden Arbeitnehmer ist künftig kostenlos eine BauID-Karte auszustellen, auch Arbeitnehmern von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nach Österreich entsendet oder überlassen werden bzw. an einem Ort in Österreich arbeiten, und Personen mit...
» weiterlesenArchiv
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1190 Wien, Zehenthofgasse 25/6
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Klientenverkehr ausschließlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Belegannahmestelle NÖ – nach Vereinbarung:
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