büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
Leistungen
Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung
Buchhaltung
Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.
Personalverrechnung
Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!
Arbeitnehmerveranlagung
Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Kostenrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.
Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kooperation
Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?
Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.
Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.
Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.
Über uns
Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab
Dipl.-Kff. Barbara Heinisch
Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltung nach BiBuG
barbara.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 40
Mag. Oliver Heinisch
Kostenrechnung, Controlling, betriebswirtschaftliche Beratung
oliver.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 60
Gabriela Korecky
Personalverrechnung
gabriela.korecky@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 50
Oskar
Bürohund
Liest keine E-Mails
und telefoniert auch nicht gern
Aktuelles
Feiertagsarbeitsentgelt und Überstundenzuschläge
Damit sich Mehrarbeit wieder lohnt, gelten seit 1.1.2026 neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge und das Feiertagsarbeitsentgelt. Das Feiertagsarbeitsentgelt wird (wieder) bis zu € 400 monatlich steuerfrei gestellt. Überstundenzuschläge bleiben für die ersten 15 Überstunden im Monat in Höhe von maximal € 170 pro Arbeitnehmer und Monat steuerfrei. Feiertagsarbeitsentgelt Werden Arbeitnehmer trotz...
» weiterlesenKilometergeld und Fahrtenbuch
Die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im Unternehmensbereich hängt wesentlich vom Umfang der betrieblichen Nutzung sowie von der ordnungsgemäßen Dokumentation der Fahrten ab. Bei einer überwiegend privaten Nutzung sind klare Regelungen zum Kilometergeld zu beachten. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist der Privatanteil nachzuweisen. Wird ein Fahrzeug vom Unternehmer sowohl privat als auch...
» weiterlesenMehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel
Die Bundesregierung hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel angekündigt. Ab 1.7.2026 wird die Mehrwertsteuer auf zentrale Produkte des täglichen Bedarfs auf 4,9% gesenkt. Die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) auf ausgewählte Lebensmittel in Österreich beträgt derzeit 10%. Mit der geplanten Maßnahme der Bundesregierung wird dieser Satz ab 1.7.2026 auf 4,9% gesenkt. Damit...
» weiterlesenDer EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)
Der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) soll den grenzüberschreitenden Handel steuerlich vereinfachen. Das System wurde aber zu einer umsatzsteuerlichen Herausforderung. Um Unternehmen von Mehrfachregistrierungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu entlasten, wurde der EU-OSS eingeführt. Über dieses Portal können grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen (B2C) in anderen EU-Ländern zentral im Sitzstaat gemeldet und versteuert werden. Um den...
» weiterlesenWahlmöglichkeit bei Abschreibung von Grundstücken
2026 sind bei der Vermietung von Grundstücken Wahlrechte beim Ansatz der Abschreibungsbasis vorgesehen, die sich langfristig auch auf Veräußerungen auswirken können. Ausgangspunkt war die bisherige Rechtslage, wonach bei der unentgeltlichen Übertragung einer vermieteten Liegenschaft die Abschreibung des Rechtsvorgängers fortzuführen war. Wurde ein zum 31.3.2012 nicht steuerverfangenes Grundstück (= “Altvermögen”) erstmalig zur...
» weiterlesenForschungsprämie: Abzugsfähigkeit von Managergehältern
Mit der aktuellen Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) hat das Finanzministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) reagiert. Das Finanzministerium hat klargestellt, dass Forschungsaufwendungen mit jenem Betrag zu berücksichtigen sind, der „nach den für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebenden Vorschriften als tatsächliche Betriebsausgabe wirksam wird“.Dies hat zur Folge, dass steuerliche Abzugsverbote, wie etwa...
» weiterlesenHomeoffice als Betriebsstätte in einem anderen Staat?
Mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen in private Räume stellt sich die Frage nach den steuerlichen Folgen. Um bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat die OECD den Musterkommentar aktualisiert. Das OECD-Musterabkommen ist eine zentrale Grundlage für Doppelbesteuerungsabkommen. Das Finanzministerium hat die Aktualisierung aufgegriffen und gibt in einer Information vom 4.1.2026...
» weiterlesenRegistrierkassenpflicht und Kalte-Hände-Regelung
Mit 1.1.2026 traten mehrere Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Kraft. Ziel ist die Entlastung von kleinen Betrieben. Betriebe müssen bei Barzahlungen einen Beleg erstellen und dem Käufer aushändigen. Bei einem Jahresumsatz von mehr als € 15.000 netto und Barumsätzen von mehr als € 7.500 netto pro Jahr sind sie...
» weiterlesenArchiv
Links und Downloads
Impressum
Medieninhaber:
bbku KG
Zehenthofgasse 25/6
1190 Wien
+43 (0)1 290 38 65
buero@bbku.at
FN 504496g
Gerichtsstand Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.








