büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
bbku – büro für bilanzierung, kostenrechnung und unternehmensorganisation
Leistungen
Unternehmensorganisation / Unternehmensberatung / Gründungsberatung
Buchhaltung
Oftmals wird diese Tätigkeit als lästig, zeitaufwändig und mühsam gesehen – für uns ist es hingegen unsere Kerntätigkeit! Wir konzentrieren uns auf Klein- und Mittelbetriebe, ob einfache oder doppelte Buchhaltung, monatlich oder quartalsweise. Wir erledigen für Sie Ihre Belegaufbereitung, die laufende Verbuchung und Ermittlung der Umsatzsteuer.
Personalverrechnung
Die laufenden Änderungen in der Personalverrechnung erfordern hohes Fachwissen und fortlaufende Weiterbildung. Wir übernehmen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie den Meldeverkehr mit den Abgabenbehörden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne sowohl im Vorfeld als auch laufend in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Jahresabschluss
Ob Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – wir schließen Ihr Geschäftsjahr zuverlässig ab und ermitteln für Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung
Haben Sie eine Vermietung und Verpachtung, ein Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte? Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über Ihr jährliches Ergebnis!
Arbeitnehmerveranlagung
Wir betreuen nicht nur Unternehmer sondern ebenso auch Privatpersonen. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und beraten Sie gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Kostenrechnung
Wir unterstützen Sie bei der Kostenzuordnung, der Kostenkontrolle und der Kalkulation von Preisen für Produkte und/oder Dienstleistungen.
Alle Dienstleistungen lt. Berechtigungsumfang! Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kooperation
Sie sind Steuerberater und suchen eine optimale Lösung für die Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung Ihrer Klienten?
Sehr gerne übernehmen wir als Kooperationspartner Ihrer Kanzlei für Sie diese Arbeiten inklusive aller notwendigen Meldungen.
Wir kümmern uns um alles und übermitteln die fertigen Unterlagen in Ihre Kanzlei.
Die Verrechnung an Ihren Klienten erfolgt über Sie.
Über uns
Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Anforderungen und Wünsche ab
Dipl.-Kff. Barbara Heinisch
Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Bilanzbuchhaltung nach BiBuG
barbara.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 40
Mag. Oliver Heinisch
Kostenrechnung, Controlling, betriebswirtschaftliche Beratung
oliver.heinisch@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 60
Gabriela Korecky
Personalverrechnung
gabriela.korecky@bbku.at
+43 (0)1 290 38 65 DW 50
Oskar
Bürohund
Liest keine E-Mails
und telefoniert auch nicht gern
Aktuelles
Weiterverrechnung von Kosten in der Umsatzsteuer
In der Unternehmenspraxis stellt sich häufig die Frage, wie die Weiterverrechnung von Kosten umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Dabei ist zu klären, ob eine Weiterverrechnung umsatzsteuerpflichtig ist und – falls ja – welcher Steuersatz anzuwenden ist. Dafür ist entscheidend, ob die weiterverrechneten Kosten Teil des Entgelts für eine erbrachte Leistung darstellen oder...
» weiterlesenKammerbeiträge als Werbungskosten eines Rechtsanwaltsanwärters
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass Rechtsanwaltsanwärter ihre verpflichtend zu leistenden Kammerbeiträge für die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer sowie die Beiträge zur Versorgungseinrichtung steuerlich als Werbungskosten geltend machen können. Ein Rechtsanwaltsanwärter erzielte 2022 ein Jahresbruttogehalt von € 111.760,01. Sein Arbeitgeber führte für ihn insgesamt € 6.111,97 an die Rechtsanwaltskammer und deren...
» weiterlesenAbgabenhinterziehung durch unrichtige UVAs
Für eine Steuerhinterziehung reicht schon die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Ausgangspunkt eines aktuellen Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) war eine Rechtsanwältin, die mehrere Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) einreichte, in der sie überhöhte Vorsteuern geltend machte. Die Rechtsanwältin ließ Sanierungsarbeiten an ihrem Wohnsitz, der zugleich ihr Kanzleisitz war, durchführen. Die damit zusammenhängenden, in den...
» weiterlesenMitarbeiterprämie 2025
Das Budgetbegleitgesetz führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein. Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt werden. In diesem Zusammenhang hat das Finanzministerium (BMF) jüngst eine Anfrage beantwortet und dabei mehrere...
» weiterlesenGrundanteil bei vermieteter Eigentumswohnung
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass der Anteil von Grund und Boden bei einer vermieteten Eigentumswohnung nicht pauschal in Höhe von 20% nach der Grundanteilverordnung angesetzt werden muss, wenn die tatsächlichen Verhältnisse deutlich davon abweichen. Bei Gebäuden, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, kann eine Abschreibung in Höhe...
» weiterlesenBetrugsbekämpfungsgesetz 2025
Die Bundesregierung möchte mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz weitere Reformen im Bereich der Betrugsbekämpfung umsetzen. Einkommensteuer Im Baubereich wird die Auftraggeberhaftung in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung erweitert. Wird die Erbringung von Bauleistung von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet der Auftrag gebende Unternehmer derzeit für die vom Finanzamt...
» weiterlesenAuswirkungen einer späteren Umsatzsteuer-Option
Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich. Das (BFG hatte zu entscheiden, wie eine ursprünglich als unecht umsatzsteuerfrei behandelte Anzahlung steuerlich zu beurteilen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Option zur Steuerpflicht ausgeübt...
» weiterlesenVereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat zur Frage, ob die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ab der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung „von nun an“ anwendbar ist, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen. Ausgangsunkt für das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH war eine Handelsunternehmerin, die in den Jahren 2011 bis 2014 Waren unter Verwendung ihrer...
» weiterlesenArchiv
Links und Downloads
Impressum
Medieninhaber:
bbku KG
Zehenthofgasse 25/6
1190 Wien
+43 (0)1 290 38 65
buero@bbku.at
FN 504496g
Gerichtsstand Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.









